Steckscheiben nach DIN 2626
In der DIN 2626 werden Steckscheiben wie sie in Industrieanlagen zur Abdichtung von Rohrleitungen und Behältern eingesetzt werden definiert. Darin sind mögliche Bauausführungen inkl. der Abmessungen, der Werkstoffe, der Herstellverfahren, der Kennzeichnung und der Bezeichnung der Scheiben festgelegt.
Die Steckscheiben nach DIN 2626 sind für den Einsatz mit Flanschen nach DIN EN 1092-1 von Nenndruckstufe PN 6 bis PN 160 und den Dichtflächenformen passend zur EN1092-1 (beidseitig ausgeführt) vorgesehen. Es werden drei Hauptbauformen von Steckscheiben festgelegt:
- Blindscheiben (Typ A) zur vollständigen Absperrung des jeweiligen Mediums, häufig zweiteilig gefertigt, bestehend aus Scheibe und Griff,
- Lochscheiben (Typ B) mit Durchlass, sie dienen als Platzhalter für demontierte Blindscheiben, ebenfalls häufig zweiteilig gefertigt, bestehend aus Scheibe und Griff,
- Drosselscheiben (Typ C) mit Durchlass, sie dienen zur Durchlassregelung, ebenfalls häufig zweiteilig gefertigt, bestehend aus Scheibe und Griff und
- Brillensteckscheiben (Typ D) die je nach Einbau sowohl ein Absperren als auch den Durchfluss erlauben, häufig dreiteilig gefertigt, bestehend aus Ring, Scheibe und Griff sowie
- Brillensteckscheiben ausgeführt als Drehscheiben (Typ E). Bei einigen Anwendungsfällen ist diese Sonderform der Brillensteckscheibe, nur mit glatter Dichtleiste, ebenfalls vorgesehen. Dabei werden zwei Varianten E1 und E2 unterschieden. Sie unterscheiden sich leicht in der Ausführung. Beide werden einteilig gefertigt, Typ E1 ist im Bereich DN 15 bis DN 50, und Typ E2 im Bereich DN 65 bis DN 200, möglich.
Wir fertigen diese Bauteile regelmäßig aus Blech, Stabstahl, Rohlingen oder Schmiedeteilen genau nach Kundenvorgaben.